Landhotel Lammershof – Allgemeine Geschäftsbedingungen
Landhotel Lammershof – Allgemeine Geschäftsbedingungen
- 1 Geltungsbereich
(1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen Ihnen, dem Veranstalter (nachfolgend auch „Kunde“), und uns, der Landhotel Lammershof GmbH, über Veranstaltungen in den Räumen der Restaurants und Caterings sowie alle in diesem Zusammenhang von uns erbrachten Leistungen, insbesondere gastronomische Leistungen.
(2) Die AGB gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von der Landhotel Lammershof GmbH AGB abweichende Bedingungen erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.
(3) Sie sind Verbraucher, soweit der Zweck Ihres Rechtsgeschäfts mit uns bei seinem Abschluss nicht Ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Dagegen ist Unternehmer jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Rechtsgeschäfts mit uns in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
- 2 Vertragsschluss
(1) Unsere Veranstaltungsangebote sind unverbindlich und freibleibend, es sei denn wir haben sie ausdrücklich als verbindlich bezeichnet.
(2) Wir senden Ihnen zunächst unsere Vorschläge und Anregungen zu Ihrer Veranstaltung zu. Hierbei handelt es sich noch nicht um ein bindendes Angebot.
(3) Nach gemeinsamer Abstimmung erstellen wir für Sie auf der Grundlage unserer Vorschläge und Anregungen ein ausdrücklich als verbindlich bezeichnetes Angebot, das wir Ihnen in Textform durch Telefax, Brief oder E-Mail zusenden. An dieses Angebot halten wir uns mangels anderweitiger Angabe im Angebot zwei Wochen lang gebunden. Durch die Unterzeichnung und Übersendung unserer diesem Angebot beigefügten Bestätigung innerhalb der Bindungsfrist nehmen Sie unser verbindliches Angebot verbindlich an.
(4) Vertragsänderungen bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden haben keine Gültigkeit.
- 3 Änderungen, Abweichungen bei Veranstaltungsdauer und/oder Teilnehmerzahl
(1) Sofern Sie eine vertragliche Absprache mit uns ändern wollen, etwa die Anzahl der Teilnehmer, die Speisen- und Getränkeauswahl, die Personalausstattung, die Mietgegenstände oder die Art und Dauer der Veranstaltung, müssen Sie dies mit uns gesondert vereinbaren. Bitte nehmen Sie in einem solchen Fall im eigenen Interesse frühzeitig Kontakt mit uns auf, damit wir noch rechtzeitig auf Ihre Änderungswünsche eingehen können.
(2) Wir planen (z.B. unser Personal) nur für die gebuchte Dauer der Veranstaltung und dürfen diese daher auch zur vereinbarten Zeit beenden. Verschieben sich dennoch einmal die Anfangs- und Schlusszeiten Ihrer Veranstaltung, sind wir berechtigt, auch ohne ausdrückliche Vereinbarung, hierfür ein angemessenes Aufgeld zu verlangen, dies gilt nicht, wenn uns hieran ein Verschulden trifft.
(3) Mangels abweichender Vereinbarung ist bei einer Unterschreitung der vereinbarten Teilnehmerzahl um nicht mehr als 5 % die tatsächliche Teilnehmerzahl Grundlage unserer Preise und der Abrechnung. Bei einer Unterschreitung der vereinbarten Teilnehmerzahl von mehr als 5 % sind wir berechtigt, die ursprünglich vereinbarte Teilnehmerzahl abzüglich 5% unserer Abrechnung zugrunde zu legen. Ihnen steht der Nachweis frei, dass uns aufgrund der geringeren Teilnehmerzahl, ein niedrigerer Schaden entstanden ist. Bei einer Überschreitung der vereinbarten Teilnehmerzahl von mehr als 10% können wir unsere Leistungen und Preise neu kalkulieren (Änderung der Mieträume, zusätzliches Personal etc.), es sei denn dies ist Ihnen unzumutbar. Wir weisen noch einmal darauf hin, dass Sie Änderungen der Teilnehmerzahl am besten vorher mit uns absprechen.
- 4 Veranstaltungsdurchführung durch den Kunden
(1) Unterhaltungsdarstellungen oder künstlerische Darbietungen (Musiker, Shows, Tänzer etc.) bedürfen unserer vorherigen Zustimmung in Textform. Wir sind berechtigt, unsere Zustimmung insbesondere zu verweigern, wenn die Darstellung nicht mit geltendem Recht vereinbar ist, Sicherheitsbedenken bestehen, die Darstellung anstößig ist, sie geeignet ist, den Ruf unseres Hauses zu schädigen oder uns aus anderen Gründen nicht zugemutet werden kann.
(2) Die Verwendung eigener elektrischer Geräte unter Nutzung unseres Stromnetzes bedarf unserer vorherigen Zustimmung in Textform. Durch die Verwendung solcher elektrischen Geräte auftretende Störungen oder Beschädigungen an unseren technischen Anlagen gehen zu Ihren Lasten, es sei denn sie sind von uns zu vertreten.
(3) Das Mitbringen und Aufstellen von Werbe-, Präsentations- und Dekorationsmaterial aller Art bedarf unserer vorherigen Zustimmung in Textform. Bei Dekorationsmaterial muss die öffentlich-rechtliche (insbesondere feuerpolizeiliche) Zulässigkeit hinreichend sichergestellt sein. Bitte stimmen Sie sich rechtzeitig im Vorfeld mit uns hierüber ab.
(4) Wir weisen darauf hin, dass eigene Getränke zu Veranstaltungen grundsätzlich nicht mitgebracht und verzehrt werden dürfen.
- 5a Stornierung der Zimmerbuchung durch den Kunden
Bei einer Gruppenreservierung von mehr als 4 Zimmern ist eine kostenfreie Stornierung und Änderung bis 30 Tage vor Anreise möglich. Stornierungen und Änderungen, die bis zu 7 Tage vor Anreise erfolgen, werden mit 50 % des Übernachtungspreises der ersten Nacht berechnet. Stornierungen, Nichtanreisen und Änderungen, die danach erfolgen, werden mit 90 % des Übernachtungspreises der ersten Nacht berechnet.
Bei einer Reservierung von bis zu 4 Zimmer ist eine kostenfreie Stornierung und Änderung bis zu 3 Tage vor Anreise möglich. Stornierungen, Nichtanreisen und Änderungen, die verspätet erfolgen, werden mit 90 % des Übernachtungspreises der ersten Nacht berechnet.
- 5b Stornierung der Feierlichkeit (bspw. Hochzeit, Geburtstag) durch den Kunden
Buchungen sind verbindlich. Der Mindestumsatz hängt von Ihrer Raumauswahl ab. Erreichen Sie durch Verzehr von Getränken und Speisen diesen nicht, so wird die Differenz als Raummiete berechnet. Die Räumlichkeiten sind für Sie fest reserviert – eine Stornierung bedeutet für uns einen erheblichen Umsatzausfall, da der Raum lange Zeit für Sie fest blockiert war. Kurzfristig lassen sich die Räumlichkeiten erfahrungsgemäß nicht anderweitig vermieten, da Festlichkeiten lange im Voraus geplant werden. Im Falle einer Kündigung („Stornierung“) durch den Kunden gilt Folgendes:
(1) Können wir die Ihnen vermieteten Räumlichkeiten zum vereinbarten Veranstaltungs-termin nicht weitervermieten, sind wir berechtigt, den vereinbarten Mietpreis zu verlangen.
(2) Storniert der Kunde aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, eine Veranstaltung innerhalb von 6 Monaten vor Veranstaltungsbeginn, sind wir berechtigt, eine Stornierungsgebühr in Rechnung zu stellen. Um die Abwicklung zu vereinfachen, reduzieren sich vereinbarte Entgelte pauschal auf:
- eine Bearbeitungspauschale in Höhe von 500,00 € bei einer Stornierung nach Vertragsunterzeichnung
- 50 % der gezahlten Anzahlung / Mindestumsatz bei einer Stornierung bis zu sechs Monaten, 180 Tage, vor dem Veranstaltungstermin
- 75 % der gezahlten Anzahlung / Mindestumsatz bei einer Stornierung bis zu drei Monaten, 90 Tage, vor dem Veranstaltungstermin
- 90 % der gezahlten Anzahlung / Mindestumsatz bei einer Stornierung bis zu einem Monat, 30 Tage, vor dem Veranstaltungstermin
- 100 % der gezahlten Anzahlung / Mindestumsatz bei einer späteren Stornierung
Wir behalten uns vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere Entschädigung zu fordern, soweit wir nachweisen, dass uns ein höherer Schaden entstanden ist.
(3) Haben wir durch Sach- und Dienstleistungen Dritter, der wir uns bedienen, Aufwendungen, die nicht bereits von vorstehender Ziff. (1) und (2) erfasst sind, haben Sie uns mangels anderweitiger Abrede auch diese zu bezahlen. Dies gilt auch dann, wenn sie nicht von Ihnen in Anspruch genommen werden.
(4) Jede Änderung der Teilnehmerzahl ist schriftlich vorzunehmen und bedarf der Zustimmung des Hotels. Bei Abweichungen der vertraglich vereinbarten Teilnehmerzahl um mehr als 10% sind wir berechtigt, die bestätigten Räume zu tauschen. Wird ein größerer Raum benötigt, erhöht sich die Raummiete entsprechend unserer gültigen Preisliste.
(5) Im Falle höherer Gewalt (z.B. Streik, Brand oder Wasserschaden, Pandemie) oder das Hotel beeinträchtigender Umstände (z.B. Rufgefährdung) behält sich das Hotel vor, vom Vertrag fristlos zurückzutreten, ohne dass dem Kunden ein Anspruch z.B. auf Schadenersatz zusteht.
- 5c Stornierung der Tagung durch den Kunden
Im Falle einer Kündigung („Stornierung“) durch den Kunden gilt Folgendes:
(1) Können wir die Ihnen vermieteten Räumlichkeiten zum vereinbarten Veranstaltungstermin nicht weitervermieten, sind wir berechtigt, den vereinbarten Mietpreis von Ihnen zu verlangen.
(2) Storniert der Kunde aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, eine Veranstaltung innerhalb von 30 Tagen vor Veranstaltungsbeginn, sind wir berechtigt, eine Stornierungsgebühr in Rechnung zu stellen. Um die Abwicklung zu vereinfachen, reduzieren sich vereinbarte Entgelte pauschal auf:
- 50 % der gebuchten Tagungspauschalen pro Teilnehmer bei einer Stornierung bis zu 30 Tagen vor dem Veranstaltungstermin
- 75 % der gebuchten Tagungspauschalen pro Teilnehmer bei einer Stornierung bis zu 14 Tagen vor dem Veranstaltungstermin
- 90 % der gebuchten Tagungspauschalen pro Teilnehmer bei einer Stornierung bis zu 7 Tagen vor dem Veranstaltungstermin
- 100 % der gebuchten Tagungspauschalen pro Teilnehmer bei einer späteren Stornierung
Wir behalten uns vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere Entschädigung zu fordern, soweit wir nachweisen, dass uns ein höherer Schaden entstanden ist.
(3) Haben wir durch Sach- und Dienstleistungen Dritter, der wir uns bedienen, Aufwendungen, die nicht bereits von vorstehender Ziff. (1) und (2) erfasst sind, haben Sie uns mangels anderweitiger Abrede auch diese zu bezahlen. Dies gilt auch dann, wenn sie nicht von Ihnen in Anspruch genommen werden.
(4) Jede Änderung der Teilnehmerzahl ist schriftlich vorzunehmen und bedarf der Zustimmung des Hotels. Bei Abweichungen der vertraglich vereinbarten Teilnehmerzahl um mehr als 10% sind wir berechtigt, die bestätigten Räume zu tauschen. Wird ein größerer Raum benötigt, erhöht sich die Raummiete entsprechend unserer gültigen Preisliste.
(5) Im Falle höherer Gewalt (z.B. Streik, Brand oder Wasserschaden, Pandemie) oder das Hotel beeinträchtigender Umstände (z.B. Rufgefährdung) behält sich das Hotel vor, vom Vertrag fristlos zurückzutreten, ohne dass dem Kunden ein Anspruch z.B. auf Schadenersatz zusteht.
- 6 Preise und Zahlung
(1) Unsere Preise enthalten die jeweils gültige gesetzliche Umsatzsteuer, es sei denn, wir haben auf etwas Abweichendes hingewiesen.
(2) Wir sind berechtigt, eine angemessene Vorauszahlung und/oder Sicherheitsleitung für unsere Leistungen zu verlangen. Deren Höhe kann im Vertrag schriftlich vereinbart werden.
(3) Das vereinbarte Entgelt ist mangels anderweitiger Regelung 7 Tage nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Für den Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen.
(4) Gegenansprüche berechtigen den Kunden nur dann zur Aufrechnung, wenn sie rechtskräftig festgestellt oder unstreitig sind. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur geltend machen, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
(5) Das von uns auf Veranstaltungen eingesetzte Personal ist grundsätzlich nicht bevollmächtigt, Zahlungen entgegenzunehmen.
- 7 Beanstandungen
Beanstandungen sind unverzüglich nach deren Feststellung mitzuteilen. Ein Preisnachlass kann nur gewährt werden, wenn wir die Beanstandung trotz rechtzeitiger Mitteilung nicht beheben konnten.
- 8 Haftung des Kunden
Sofern Sie Unternehmer sind haften Sie bei Schäden an unserem beweglichen Inventar oder in den Gasträumen auch dann, wenn diese von einem Veranstaltungsteilnehmer, Besucher, Mitarbeiter oder einem anderen Dritten, der Ihrer Risikosphäre zuzurechnen ist, verursacht werden. Das gilt nur insoweit, als ein Verschulden nicht nachweislich bei uns bzw. dem von uns eingesetzten Personal oder bei einem unserer Risikosphäre zurechenbaren Dritten liegt.
- 9 Unsere Haftung
(1) Für leichte Fahrlässigkeit haften wir nur, sofern wesentliche Pflichten, d.h. Verpflichtungen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf, verletzt werden. Bei Verletzung solcher Pflichten ist die Haftung von uns auf solche Schäden begrenzt, mit deren Entstehung im Rahmen des Vertrages typischerweise gerechnet werden muss. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Die vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden aus der Verletzung einer Garantie oder aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie einer zwingenden gesetzlichen Haftung für Produktfehler.
(2) Mitgeführte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche Gegenstände befinden sich auf Ihre Gefahr in den Veranstaltungsräumen. Wir übernehmen für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung, auch nicht für Vermögensschäden, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Zudem sind alle Fälle, in denen die Verwahrung aufgrund der Umstände des Einzelfalls eine vertragstypische Pflicht darstellt, von dieser Haftungsfreizeichnung ausgeschlossen.
- 10 Rücktritt aus wichtigem Grund
(1) Wir haben das Recht, aus wichtigem Grund die Durchführung einer Veranstaltung abzulehnen und vom Vertrag mit Ihnen zurückzutreten. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn
- Sie Ihre aus diesem Vertrag obliegenden Pflichten schuldhaft in erheblichem Umfang verletzen, insbesondere Verpflichtungen aus § 4 nicht einhalten, und hiervon auch nach Abmahnung innerhalb einer Ihnen gesetzten angemessenen Frist nicht ablassen;
- Sie auch nach verstreichen lassen einer von uns gesetzten angemessenen Nachfrist die Vorauszahlung gem. § 6 Abs. 2 nicht leisten;
- unsere Räume und die Veranstaltung von Ihnen unter irreführender oder falscher Angabe vertragswesentlicher Tatsachen, z.B. zu Ihrer Person, den Teilnehmern oder dem Zweck der Veranstaltung, gebucht wurden;
- uns Tatsachen nach Vertragsschluss bekannt werden, auf Grund derer uns die Durchführung nicht zugemutet werden kann, etwa weil der der Charakter der Veranstaltung anstößig ist oder die Veranstaltung, der Veranstalter oder derjenige, der in der Öffentlichkeit als Veranstalter wahrgenommen wird, geeignet ist, den guten Ruf unseres Hauses zu schädigen.
- die Veranstaltung aus von Ihnen zu vertretenden Gründen gegen geltendes Recht verstößt, etwa weil der Zweck bzw. der Anlass der Veranstaltung gesetzeswidrig ist;
(2) Im Falle des berechtigten Rücktritts durch uns gemäß Absatz 1 dieser Vorschrift haben Sie keinen Anspruch auf Schadensersatz. Die Geltendmachung eines Schadensersatzanspruches bleibt unsererseits vorbehalten. § 5 dieser Vereinbarung gilt in diesem Fall entsprechend.
- 11 Schlussbestimmungen
(1) Zusätzliche oder abweichende Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
(2) Für die Landhotel Lammershof GmbH AGB und die gesamte Rechtsbeziehung zwischen uns und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(3) Sind Sie Unternehmer ist der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen Ihnen und uns, das Amtsgericht in 64658 Fürth. Wir sind in diesen Fällen auch zur Klageerhebung an jedem anderen zulässigen Gerichtsstand berechtigt. Sind Sie Verbraucher, gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
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Vertretungsberechtigter Geschäftsführer: Markus Luthe